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Ratgeber
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für Hilfe zuhause in Herford
Jeder Mensch mit Pflegegrad, der zuhause lebt, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Trotzdem bleibt er bei vielen Familien ungenutzt. Hier lesen Sie, wie Sie ihn in Herford einsetzen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Er beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zuhause versorgt werden. Er ist zweckgebunden: Sie bekommen das Geld nicht ausgezahlt, sondern nutzen es für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel für Haushaltshilfe und Betreuung durch Hand aufs Herz Herford.
Wofür können Sie ihn einsetzen?
- Haushaltshilfe: putzen, Wäsche, Betten beziehen
- Einkaufen, Besorgungen und gemeinsames Kochen
- Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder beim Spaziergang
- Gesellschaft, Gespräche und Hilfe bei Schriftverkehr
- Entlastung von pflegenden Angehörigen
Welche Leistungen können Sie kombinieren?
Wie viele Einsätze möglich sind, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihren übrigen Kassenleistungen ab. Wer zusätzlich Verhinderungspflege oder die Umwandlung der Pflegesachleistung nutzt, kann deutlich mehr Stunden bekommen – wir rechnen das im Erstgespräch mit Ihnen durch.
| Leistung der Pflegekasse | ab Pflegegrad | Umfang |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 1 | 131 € pro Monat |
| Verhinderungspflege | 2 | Jahresbudget, stundenweise nutzbar |
| Umwandlung Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4) | 2 | bis 40 % der Sachleistung |
Nicht genutztes Geld: bis 30. Juni des Folgejahres
Wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat ausschöpfen, sammelt sich das Guthaben an. Es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfällt es. Wer seit Monaten einen Pflegegrad hat, aber keine Hilfe nutzt, hat oft mehrere hundert Euro Guthaben. Fragen Sie Ihre Pflegekasse – oder lassen Sie uns das für Sie klären.
Brauche ich einen Antrag?
Nein. Sie unterschreiben bei uns eine Abtretungserklärung. Danach rechnen wir monatlich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, und Sie müssen nichts vorstrecken. Bei Verhinderungspflege und Umwandlung helfen wir beim Formular.
Ihr Entlastungsbetrag in Herford – wir kümmern uns
Hand aufs Herz Herford ist vom Kreis Herford anerkannt und rechnet mit allen Pflegekassen ab. Wir sind in Herford, Hiddenhausen, Enger, Löhne, Bünde und Vlotho im Einsatz. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Stand: 10/2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
